3G, 2G und 2G+ - Was Sie jetzt wissen müssen

Leider hat uns die Corona-Krise weiterhin fest im Griff und bestimmt unser aller Leben gerade sehr. Umso wichtiger ist es, dass wir uns schützen – gegenseitig! Deshalb gilt auch in unserer Niederlassung nach der neuen Regelung des Infektionsschutzgesetzes die 3G-Regel, das heißt, alle Menschen, welche physischen Kontakt zu anderen Personen haben, müssen bei Betreten der Niederlassung entweder einen Impf-, Genesenen- oder tagesaktuellen Testnachweis vorlegen. Für Mitarbeiter in der Überlassung steht der Entleiher in der Pflicht, die Nachweise zu kontrollieren und im Sinne des Datenschutzes zu dokumentieren. Arbeitgeber sind lediglich zur Kontrolle des Impf-, Genesenen- und Testnachweises verpflichtet, daher ist der entstehende Aufwand vom Arbeitnehmer zu tragen. Wir stellen unseren Mitarbeitern jedoch zwei Tests pro Woche kostenlos zur Verfügung. Kommt der Arbeitgeber seiner Kontrollpflicht nicht nach oder betritt der Arbeitnehmer eine Arbeitsstätte ohne entsprechenden Nachweis, stellt dies eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einem Bußgeld von bis zu 25.000 € geahndet werden kann. Wir hoffen sehr, dass wir zusammen diese Pandemie Hand in Hand - oder nun Ellenbogen an Ellenbogen - schnell überwinden und Sie auch wieder spontan in unserer Niederlassung begrüßen können. Bis dahin bitten wir möglichst um telefonische Terminvereinbarung.

Ihr bestwork Team